Die Bauproduktegesetzgebung der Schweiz (BauPG / BauPV) und die Leistungserklärung (DoP) — am Beispiel von Isolierprodukten
Bauprodukte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie sicher sind und ihre Leistungen offengelegt sind. In der Schweiz regeln dies drei Erlasse, die der europäischen Bauproduktenverordnung (CPR) gleichwertig sind.
Entscheidend ist, ob eine harmonisierte technische Norm (hEN) das Produkt erfasst oder ob für das Produkt eine Europäische Technische Bewertung (ETA) ausgestellt wurde.
Die Leistungserklärung (DoP — «Declaration of Performance») ist ein offizielles Dokument; das Muster in Anhang 3 der BauPV schreibt die Punkte vor, das Layout bleibt dem Hersteller überlassen. Beispiel: Isolierschalen PIR/PU von swisspor aus Steinhausen. Die Bilder lassen sich per Klick vergrössern.
Eindeutiger Kenncode des Produkttyps
Verwendungszweck(e)
Herstellerin
Bevollmächtigte (sofern vorhanden)
System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP)
Harmonisierte Norm (6a) oder Europäische Technische Bewertung (6b) — mit notifizierten bzw. bezeichneten Stellen
Erklärte Leistung(en) — hier u. a. das Brandverhalten; «NPD» = keine Leistung festgestellt
Angemessene Dokumentation; Verantwortungserklärung und Unterschrift
Im Kapitel «Erklärte Leistungen» weist jede LE das Brandverhalten nach SN EN 13501-1 aus. Über die Zuordnungstabelle der VKF ergibt sich daraus eine Brandverhaltensgruppe von RF1 bis RF4.
Vollständige Zuordnung: VKF-Brandschutzrichtlinie 14-15 · Klassen mit «d2» oder «s3» (auch E) bedeuten «cr» = Anwendungsbeschränkung.
«Beim Entscheid über die Anwendung von Brandschutzprodukten stützt sich die Brandschutzbehörde … auf Leistungserklärungen zur Grundanforderung ‹Brandschutz› gemäss Bauproduktegesetz.» — VKF-Brandschutzrichtlinie 14-15 «Baustoffe und Bauteile», Ziff. 4.1
Leistungserklärung verlangen — sie gehört zur Produktdokumentation; bei hEN/ETA-Produkten ist sie zwingend.
Brandverhalten ablesen — im Kapitel «Erklärte Leistungen», z. B. B–s2,d0.
Brandverhaltensgruppe zuordnen — über die Zuordnungstabelle der VKF; cr-Klassen beachten.
Mit der Anforderung am Einbauort vergleichen — sie hängt von der Gebäudehöhe, der Konstruktionsschicht und dem Raum ab.
Nach diesem Vortrag bearbeitet ihr den Rechercheauftrag in Einzelarbeit. So geht ihr vor:
Excel öffnen und zählen — zählt, wie viele Leistungserklärungen im Excel enthalten sind.
Leistungserklärungen suchen und einfügen — sucht für alle Produkte im Excel die passende Leistungserklärung (Ordner «Rechercheauftrag Brandverhaltensgruppen» oder Website des Herstellers) und fügt die Angaben im Excel ein.
Brandverhalten ablesen — findet im Kapitel «Erklärte Leistungen» die Klasse nach SN EN 13501-1 und notiert auch die Zusatzklassen (s und d).
Brandverhaltensgruppe bestimmen — ordnet die Klasse mithilfe der Zuordnungstabelle der VKF einer RF-Gruppe zu und kennzeichnet «cr»-Klassen.
Quellen: BauPG SR 933.0 · BauPV SR 933.01 · Wegleitung zur Bauproduktegesetzgebung (BBL, Ausgabe 2025) · VKF-Brandschutzrichtlinie 14-15