Lehrmittel Isolierspengler/in EFZ · Brandschutz

Klassifikation von Baustoffen

Brandverhaltensklassifizierung nach SN EN 13501-1:2009 und VKF

Lehrmittel Isolierspengler/in EFZ · Normative und gesetzliche Grundlagen / VKF Vorschriften

Überblick

Zwei Klassifikationssysteme

Baustoffe werden im Brandschutz nach ihrem Brandverhalten klassifiziert. In der Schweiz sind die Europäische Norm SN EN 13501-1 und die Klassifikation nach VKF gebräuchlich.

SN EN 13501-1:2009

  • Die Klassen A1 bis F richten sich nach dem Brandbeitrag; Entzündbarkeit, Flammenausbreitung und Wärmefreisetzung sind massgebend.
  • Zusatzklassen s1–s3 beschreiben die Rauchentwicklung, d0–d2 das brennende Abtropfen bei A2–D.
  • F erfüllt die Anforderungen von E nicht und ist als Baustoff nicht zugelassen.

VKF: RF und BKZ

  • RF1 bedeutet keinen, RF2 einen geringen, RF3 einen zulässigen und RF4 einen unzulässigen Brandbeitrag.
  • Bei der BKZ bezeichnet die erste Ziffer den Brennbarkeitsgrad 6 bis 3, die zweite den Qualmgrad 3 bis 1.
  • «cr» kennzeichnet kritisches Verhalten bei Rauchentwicklung, brennendem Abtropfen/Abfallen oder Korrosivität.
Merksatz: Die Klassifikation von Baustoffen erfolgt entweder nach EN oder nach VKF; sind Baustoffe nach beiden Systemen klassifiziert, ist die Anwendung unter beiden zugeordneten Gruppen ohne Einschränkung möglich.

Klassifikation von Baustoffen nach EN

Rauchentwicklung / brennendes Abtropfen

Neben dem Brandverhalten A1 bis E werden bei den Klassifikationen A2 bis D zwei Zusatzklassen geprüft.

Rauchentwicklung (s1–s3)

Baustoffe der Klassifikation A2, B, C und D erhalten hinsichtlich der Rauchentwicklung zusätzlich die Klassifikation s1, s2 oder s3. Die Rauchentwicklung nimmt von s1 nach s3 zu.

Brennendes Abtropfen / Abfallen (d0–d2)

Baustoffe der Klassifikation A2, B, C und D erhalten hinsichtlich des Auftretens von brennendem Abtropfen / Abfallen die zusätzliche Klassifikation d0, d1 oder d2. Für Baustoffe der Klassifikation E kommt nur d2 zur Anwendung. Die Stärke des brennenden Abtropfens / Abfallens nimmt von d0 nach d2 zu.

Die Zuordnungstabelle zeigt, welche EN-Klassifikationen den RF-Gruppen 1 bis 3 beziehungsweise «Kein Baustoff» zugeordnet sind.

Die rote Umrahmung kennzeichnet eine Anwendungsbeschränkung aufgrund des kritischen Verhaltens im Brandfall beziehungsweise aufgrund des unzulässigen Brandbeitrages.
Zuordnungstabelle Klassifizierung nach SN EN 13501-1:2009: Zuordnung der EN-Klassifikationen zu den Brandverhaltensgruppen RF1 bis RF4
Zuordnungstabelle Klassifizierung nach SN EN 13501-1:2009 Zum Vergrössern anklicken

Klassifikation von Baustoffen nach VKF

Die Brennbarkeitsgrade 3 bis 6

Leicht entzündbare oder rasch abbrennende Materialien (Brennbarkeitsgrade 1 und 2) sind als Baustoffe nicht zugelassen. Die Brennbarkeit nimmt von der Klassifikation 6 nach Klassifikation 3 zu; massgebend sind Zündbarkeit und Abbrandgeschwindigkeit.

  • 3

    BKZ 3 — leicht brennbar

    Der Baustoff ist leicht entzündbar und brennt ohne zusätzliche Wärmezufuhr selbstständig und rasch ab.

  • 4

    BKZ 4 — mittelbrennbar

    Der Baustoff ist normal entzündbar und brennt ohne zusätzliche Wärmezufuhr während längerer Zeit selbstständig weiter.

  • 5

    BKZ 5 — schwerbrennbar

    Der Baustoff ist schwer entzündbar und brennt nur bei zusätzlicher Wärmezufuhr langsam weiter oder verkohlt; nach dem Verschwinden der Wärmequelle erlöschen die Flammen nach kurzer Zeit und das Nachglimmen hört auf.

  • 6q

    BKZ 6q — quasi nicht brennbar

    Der Baustoff enthält wenige brennbare Komponenten, ist aber nicht entzündbar und gilt in der Praxis als nicht brennbar.

  • 6

    BKZ 6 — nicht brennbar

    Der Baustoff ist nicht entzündbar und verkohlt oder verascht nicht.

Abbildung 1: Brandkennziffern nach VKF — Brennbarkeitsgrade 3 bis 6 und Qualmgrade 1 bis 3
Brandkennziffern nach VKF: Brennbarkeits- und QualmgradeZum Vergrössern anklicken

Klassifikation von Baustoffen nach VKF

Die Qualmgrade 1 bis 3

Baustoffe werden nach ihrem Qualmverhalten in die Qualmgrade 1 bis 3 eingestuft. Massgebend ist die maximale Lichtabsorption; das Qualmverhalten nimmt von der Klassifikation 3 nach Klassifikation 1 zu.

  • 1

    Qualmgrad 1 — starke Qualmbildung

    Die maximale Lichtabsorption beträgt über 90 %.

  • 2

    Qualmgrad 2 — mittlere Qualmbildung

    Die maximale Lichtabsorption beträgt über 50 bis 90 %.

  • 3

    Qualmgrad 3 — schwache Qualmbildung

    Die maximale Lichtabsorption beträgt von 0 bis 50 %.

Beispiele: zusammengesetzte BKZ

Die zweistellige BKZ verbindet Brennbarkeitsgrad und Qualmgrad — erste Ziffer = Brennbarkeitsgrad 6 bis 3, zweite Ziffer = Qualmgrad 3 bis 1.

6.3nicht brennbar · schwache Qualmbildung · z. B. Mineralwolle oder GlasRF1
6q.3quasi nicht brennbar · schwache QualmbildungRF1
5.2schwerbrennbar · mittlere Qualmbildung · z. B. brandschutzbehandelte BaustoffeRF2
4.3mittelbrennbar · schwache Qualmbildung · z. B. HolzRF3
3.2leicht brennbar · mittlere QualmbildungRF4
2.1starke Qualmbildung · «Kein Baustoff» · als Baustoff nicht zugelassen–
Abbildung 1: Brandkennziffern nach VKF — Qualmgrade 1 bis 3 (Brennbarkeitsgrade 3 bis 6)
«Brandkennziffern nach VKF» — Qualmgrade 1 bis 3Zum Vergrössern anklicken

Klassifikation von Baustoffen nach VKF

Zuordnungstabelle nach VKF

Die Zuordnungstabelle ordnet jede Brandkennziffer (BKZ) einer der Brandverhaltensgruppen RF1 bis RF4 zu.

Zuordnungstabelle nach VKF: Brandkennziffern (BKZ) und ihre Zuordnung zu den Brandverhaltensgruppen RF1 bis RF4
Zuordnungstabelle der Brandkennziffern zu den Brandverhaltensgruppen nach VKFZum Vergrössern anklicken
  • Erste Ziffer = Brennbarkeitsgrad 6 bis 3; zweite Ziffer = Qualmgrad 3 bis 1; Beispiel 6.3 = nicht brennbar mit schwacher Qualmbildung.
  • Farbkodierung: RF1 Blau; RF2 Orange; RF3 Hellorange; RF4 Gelb; – «Kein Baustoff».
  • RF1 umfasst 6.3 und 6q.3; RF2 die Grade 5(200 °C) und 5 mit Qualmgrad 3 beziehungsweise 2; RF3 die Grade 4.3 und 4.2; RF4 die Grade 3.3 und 3.2.
  • BKZ 2.x und 1.x bedeuten «Kein Baustoff» und sind als Baustoffe nicht zugelassen.
Eine rote Umrahmung beziehungsweise «cr» kennzeichnet kritisches Verhalten; dies bedeutet eine Anwendungsbeschränkung aufgrund des kritischen Verhaltens im Brandfall beziehungsweise aufgrund des unzulässigen Brandbeitrages.
Die Zuordnungstabellen der VKF-Richtlinie «Baustoffe und Bauteile» zeigen, welcher Brandverhaltensgruppe ein Baustoff zugeordnet ist; dies ist entscheidend dafür, wo er in einem Bauteil oder in einer Anlage eingebaut werden kann. Anwendungsbeschränkungen für Baustoffe mit kritischem Verhalten sind dabei zu beachten.
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